Privates Baurecht in unserer Kanzlei in Straubing

Bauvertrag, Gewährleistung, Werklohnforderung …

Das private Baurecht regelt im Wesentlichen das Rechtsverhältnis zwischen dem Bauherrn und demjenigen, der das Bauwerk plant und ausführt. Nicht selten kommt es zu Baumängeln, die dazu führen, dass ein Bauwerk nicht fristgerecht oder nicht so, wie vorgesehen, genutzt werden kann. Derjenige, der das Bauwerk ausführt, hat aus verschiedensten Gründen das Risiko, dass eine Forderung ausfällt.

Rechtsanwalt Klaus Ortbauer

Rechtsanwalt & Fachanwalt
Klaus Ortbauer

Warum benötige ich einen Fachanwalt für Baurecht?

Um die vielfältigen Streitigkeiten bei der Planung sowie der Ausführung von Bauleistungen zu minimieren bzw. zu umgehen, bedarf es sowohl Erfahrung als auch Sachkenntnis. Hier kann ein Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht schon frühzeitig Probleme erkennen und Lösungswege aufzeigen. Sollte sich ein Rechtsstreit nicht vermeiden lassen, so ist die Prozessführung durch einen im Bereich des privaten Baurechts versierten Rechtsanwalt unabdingbar. Dies gilt insbesondere bei Problemstellungen im Bereich der Abnahme eines Werkes, der Fälligkeit sowie der Verjährung von Ansprüchen.

Im Bereich des privaten Baurechts helfen wir Ihnen bei folgenden Themen weiter:

  • Durchsetzung von Werklohnforderungen
  • Geltendmachung und Abwehr von Gewährleistungsansprüchen und Schadensersatzansprüchen
  • Beratung bei und Erstellung von Bauverträgen sowie Bauträgervorhaben

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Sie haben Fragen zum Thema Bau- und Architektenrecht?
Für eine Terminvereinbarung steht Ihnen Rechtsanwalt Klaus Ortbauer in unserer Rechtsanwaltskanzlei in Straubing zur Verfügung!